Informationen zu den berufsorientierenden Fächern (die Präsentationen sind als Video mit oder ohne Tonspur gespeichert. Klicken Sie jeweils auf den Startpfeil):
Soziales (Video mit Tonspur - je nach Verbindung kann es etwas dauern, bis es anläuft)
Allgemeine Infos zur Mittelschule (in Bearbeitung)
Informationen zur gebundenen Ganztagesklasse in der 5. Jahrgangsstufe
Gleich zu Beginn etwas Beruhigendes!
Die erste Schulwahl nach der Grundschule bedeutet keine abschließende Entscheidung über die schulische Laufbahn Ihres Kindes. Im Laufe eines Schullebens können sich Leistungen von Kindern und Jugendlichen ändern. Jeder Schüler erhält deshalb regelmäßig die Möglichkeit, seinen Bildungsweg neuen Gegebenheiten und Zielen anzupassen. Es gilt der Grundsatz „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (Faltblatt „Die bayerische Grundschule“ Hrsg. Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus). Dies bedeutet, dass Ihrem Kind mit jedem erreichten Abschluss der Weg zur nächsthöheren schulischen Qualifikation offen steht. Für die einzelnen Schularten gibt es Aufnahmebedingungen. Beim Übertritt von der Grundschule betreffen diese Bedingungen vor allem die Leistungen Ihres Kindes in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht.
Nach der Grundschule gibt es drei unmittelbare Anschlussmöglichkeiten für eine weiterführende Schulart:
|
} | Jede dieser 3 weiterführenden Schularten ermöglicht den mittleren Schulabschluss! |
Folgende Elemente spielen bei der Entscheidung für die Schullaufbahn Ihres Kindes eine tragende Rolle:
In der Jahrgangsstufe 3 werden Sie an einem Elternabend über das differenzierte Bildungssystem, dessen Durchlässigkeit und vielfältige Abschluss- und Anschlussmöglichkeiten informiert.
In der Jahrgangsstufe 4 führen die Grundschule und die weiterführenden Schularten Mittelschule, Realschule und Gymnasium Informationsveranstaltungen zu den jeweils angebotenen Bildungswegen bzw. den jeweiligen Schulprofilen und -schwerpunkten durch.
Erhöhung der Transparenz und Reduzierung des Leistungsdrucks
Das weiterentwickelte Übertrittsverfahren sieht für die Jahrgangsstufe 4 Richtzahlen für Leistungsnachweise und die vorherige Ansage von Terminen für Leistungsnachweise vor. Außerdem wird eine stärkere Ausweisung von prüfungsfreien Lernphasen ermöglicht.
Schriftliche Zwischeninformation zum Leistungsstand in Jahrgangsstufe 4
Die schriftliche Zwischeninformation über den aktuellen Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler im Januar ermöglicht es Ihnen, frühzeitig Förderbedarf zu erkennen und gemeinsam mit den Lehrkräften Ihres Kindes geeignete Fördermaßnahmen zu besprechen.
Übertrittszeugnis mit Schullaufbahnempfehlung
Anfang Mai erhalten alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 ein Übertrittszeugnis.
Dieses enthält …
Bei einem Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht bis einschließlich 2,33 erhält Ihr Kind eine Schullaufbahnempfehlung für den Besuch eines Gymnasiums.
D | M | HSU |
2 | 2 | 3 |
D | M | HSU |
2 | 3 | 2 |
D | M | HSU |
3 | 2 | 2 |
Weiterhin mögliche, jedoch nicht empfehlenswerte Notenkombinationen, z.B.:
D | M | HSU |
2 | 4 | 1 |
D | M | HSU |
4 | 1 | 2 |
→ Ø: 2,33 |
Bei einem Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht bis einschließlich 2,66 erhält Ihr Kind eine Schullaufbahnempfehlung für den Besuch einer Realschule.
D | M | HSU |
2 | 3 | 3 |
D | M | HSU |
3 | 3 | 2 |
D | M | HSU |
3 | 2 | 3 |
Weiterhin mögliche, jedoch nicht empfehlenswerte Notenkombinationen, z.B.:
D | M | HSU |
4 | 2 | 2 |
D | M | HSU |
2 | 4 | 2 |
→ Ø: 2,66 |
Bei einem Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht ab 3,00 erhält Ihr Kind eine Schullaufbahnempfehlung für den Besuch einer Mittelschule.
D | M | HSU |
3 | 3 | 3 |
→ Ab Ø: 3,00 |
→ Probeunterricht
Hat Ihr Kind im Übertrittszeugnis der Jahrgangsstufe 4 keine entsprechende Schullaufbahnempfehlung für die gewünschte weiterführende Schulart erhalten, kann es – unabhängig von seinen in der Grundschule erreichten Noten – am Probeunterricht des Gymnasiums bzw. der Realschule teilnehmen.
Voraussetzung hierfür ist ein von Ihnen gestellter Antrag auf Probeunterricht in der entsprechenden Schulart.
Der Probeunterricht wird in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik abgehalten. Neben den landesweit zentral gestellten schriftlichen Aufgaben werden auch mündliche Leistungen bewertet. Der Probeunterricht ist bestanden, wenn Ihr Kind in einem Fach mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht, d.h. Ihr Kind hat den Probeunterricht noch bestanden mit den Noten…
Deutsch | Mathematik |
4 | 3 |
oder |
Deutsch | Mathematik |
3 | 4 |
Nach Bestehen des Probeunterrichts kann Ihr Kind in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums bzw. der Realschule übertreten.
→ Stärkung der Elternverantwortung im Probeunterricht bis zur pädagogisch vertretbaren Grenze
Wird der Probeunterricht nicht bestanden, kann Ihr Kind eventuell dennoch in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums bzw. der Realschule übertreten, wenn Sie dies wünschen. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr Kind im Probeunterricht mindestens in beiden Fächern die Note 4 erreicht hat.
Hierdurch wird die Elternverantwortung nachhaltig gestärkt, d.h. ein Übertritt in die gewünschte Schulart ist noch möglich mit den Noten …
Deutsch | Mathematik |
4 | 4 |
Nach der Schullaufbahnwahl in Jahrgangsstufe 4 setzt Ihr Kind in Jahrgangsstufe 5 der jeweiligen weiterführenden Schulart seinen Bildungsweg fort.
Die Jahrgangsstufe 5 übernimmt somit eine wichtige Gelenkfunktion zwischen der Grundschule und den weiterführenden Schularten.
Im weiteren Verlauf der Jahrgangsstufe 5 soll Ihnen und Ihren Kindern die Möglichkeit gegeben werden, den gewählten Bildungsweg zu reflektieren.
Die Jahrgangsstufe 5 bildet damit den Abschluss der Übertrittsphase von der Grundschule an die weiterführenden Schularten und unterstützt neben der Begleitung des Übertritts und der Überprüfung der getroffenen Schullaufbahnwahl im Verlauf der Jahrgangsstufe 5 auch die Anbahnung individueller Bildungswegwechsel im Anschluss an die Jahrgangsstufe 5.
Förderelemente in den Gelenkklassen der Jahrgangsstufe 5
An allen Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien wird Ihr Kind individuell gefördert. Diese Förderstunden haben zwei Zielsetzungen:
Fortsetzung des Bildungswegs an der derzeit besuchten Schulart
Wird das Klassenziel der Jahrgangsstufe 5 an der besuchten weiterführenden Schulart erreicht, kann der Bildungsweg in Jahrgangsstufe 6 entsprechend fortgesetzt werden.
Weitere Infos siehe auch: Link
a) Übertritt nach Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule
Bedingungen ab dem Schuljahr 2010/11 | |
Übertritt in Jgst. 5 an: | |
Gymnasium | Jahreszeugnis D,M: Ø 2,00 |
Realschule | Jahreszeugnis D,M: Ø 2,50 |
Übertritt in Jgst. 6 an: | |
Gymnasium | nur Aufnahmeprüfung |
Realschule | Jahreszeugnis D,M,E: Ø 2,00 bei Nichterreichen: Aufnahmeprüfung |
b) Übertritt nach Jahrgangsstufe 5 der Realschule
Bedingungen ab dem Schuljahr 2010/11 | |
Übertritt in Jgst. 5 an: | |
Gymnasium | Jahreszeugnis D,M: Ø 2,50 |
Übertritt in Jgst. 6 an: | |
Gymnasium | Jahreszeugnis D,M: Ø 2,00 |
Realschule | Jahreszeugnis D,M,E: Ø 2,00 bei Nichterreichen: Aufnahmeprüfung |